Feuerwerk Selbstzünden

Leistungen MKL- Feuerwerke

  • persönliche Beratung

  • Bereitstellung der erforderlichen Formulare

  • Auswahl pyrotechnischen Effekten der Kategorie F2. Bei Vorlage einer behördlichen Erlaubnis nach §27 SprengG dürfen auch Effekte der Kategorie F3 eingesetzt werden.

  • Bei erfolgreicher Genehmigung verkauf des Feuerwerkes (gegen Vorlage der entsprechenden Genehmigung)

  • Je nach Entfernung kann das Feuerwerk auch geliefert werden

Dies müssen Sie erbringen:

  • Besichtigung der Location vor Ort auf Machbarkeit eines Feuerwerkes

  • Wenn das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abgebrannt wird, ermitteln und Einholung des Einverständnisses vom Eigentümer (am besten schriftlich)

  • Einreichen der erforderlichen Formulare bei zuständiger Behörde um die Genehmigung zu erhalten

  • Abholung und Transport des Feuerwerkes zum Abbrennplatz

  • Sicherheitszonen absperren, dabei vorgeschriebene Schutzabstände einhalten

  • Abbrennen des Feuerwerkes durch Sie selbst bzw. durch die Person welche auf dem Formular angegeben wurde

  • Abbau des Feuerwerkes und den Abbrennplatz säubern

  • Entsorgung der Restbestände