Feuerwerk Selbstzünden
Leistungen MKL- Feuerwerke
persönliche Beratung
Bereitstellung der erforderlichen Formulare
Auswahl pyrotechnischen Effekten der Kategorie F2. Bei Vorlage einer behördlichen Erlaubnis nach §27 SprengG dürfen auch Effekte der Kategorie F3 eingesetzt werden.
Bei erfolgreicher Genehmigung verkauf des Feuerwerkes (gegen Vorlage der entsprechenden Genehmigung)
Je nach Entfernung kann das Feuerwerk auch geliefert werden
Dies müssen Sie erbringen:
Besichtigung der Location vor Ort auf Machbarkeit eines Feuerwerkes
Wenn das Feuerwerk auf einem fremden Grundstück abgebrannt wird, ermitteln und Einholung des Einverständnisses vom Eigentümer (am besten schriftlich)
Einreichen der erforderlichen Formulare bei zuständiger Behörde um die Genehmigung zu erhalten
Abholung und Transport des Feuerwerkes zum Abbrennplatz
Sicherheitszonen absperren, dabei vorgeschriebene Schutzabstände einhalten
Abbrennen des Feuerwerkes durch Sie selbst bzw. durch die Person welche auf dem Formular angegeben wurde
Abbau des Feuerwerkes und den Abbrennplatz säubern
Entsorgung der Restbestände